Rezensionsverfahren

1. Der Chefredakteur nimmt in Zusammenarbeit mit dem Redaktionsteam eine Vorauswahl der zur Veröffentlichung eingereichten Texte vor. Die anfängliche Begutachtung berücksichtigt in erster Linie die wissenschaftliche Qualität des Textes sowie dessen Übereinstimmung mit den Hinweisen zur Manuskriptgestaltung wie auch mit dem thematischen Profil und den Zielen von „Studia Rossica Posnaniensia“.

2. Die technischen Redakteure treffen nach Absprache mit dem Chefredakteur die Auswahl der Textrezensenten. Zur Begutachtung der Texte werden jeweils zwei Rezensenten berufen, die anerkannte Experten in Bereichen sind, die im Zentrum des betreffenden Hef­tes stehen. Die ausgewählten Begutachter dürfen nicht an der Adama-Mickiewicz-Universität in Poznań tätig sein. Das Redaktionsteam bemüht sich darum, dass einer der Rezensenten in einer aus der Perspektive der Staatsangehörigkeit des Autors ausländischen Bildungseinrichtung tätig ist. Die zur Begutachtung vorgeschlagenen Wissenschaftler werden schriftlich nach ihrer Einwilligung dazu, dem Redaktionsteam innerhalb von 2 Wochen jeweils eine Begutachtung der für sie vorgesehenen Texte vorzulegen, gefragt. Die Rückmeldung seitens potentieller Rezensenten sollte binnen sieben Tagen erfolgen. Sollte nach dieser Zeit keine oder aber eine negative Antwort vorliegen, wird das Auswahlverfahren wiederholt.

3. Alle wissenschaftlichen Rezensionen werden gemäß dem Prinzip der doppelten Anonymität (double-blind peer review) verfasst. Dies bedeutet, dass der Textautor und Textgutachter wechselseitig nicht wissen, wer der andere ist. Die Rezensenten sind dazu verpflichtet, potentielle Interessenkonflikte zu melden.

4. Der Chefredakteur wählt wissenschaftliche Redaktuer der nächsten Hefte, die in enger Zusammenarbeit mit Autoren für die Vorbereitung und Fertigstellung der Endversion der bereits positiv begutachteten Texte sorgen, insbesondere was die Berücksichtigung der von Rezensenten formulierten Änderungsvorschläge anbetrifft. Als wissenschaftliche Redaktuere kommen entweder Mitglieder des Redaktionsteams in Frage, oder aber Gastredakteure, die keine regulären Mitglieder des Redaktionsteams sind und nur einmalig dazu berufen wurden. Als Entscheidungskriterium gilt hierbei die Thematik der vorzubereitenden Zeitschriftenausgabe.

5. Der Redaktionssekretär übernimmt die Aufgabe, alle Texte noch vor iherer Weiterleitung an die ausgewählten Rezensenten darauf hin zu prüfen, ob sie vollständig anonymisiert wurden, d. h. ob der Text keine Angaben zu dem Namen des Autors, dessen Arbeitsort, E-Mail-Adresse, Finanzierungsquelle o. Ä. enthält, soweit sie es ermöglichen würden, den Textautor zu identifizieren. Der Sekretär koordiniert zudem die Zusammenarbeit mit Autoren bezüglich der erforderlichen Autorenverträge und –erklärungen, die das Einhalten der Ethik-Richtlinien sicherstellen sollen.

6. Das alle Bewertungskriterien enthaltende Rezensionsformular ist auf der Webseite der Zeitschrift öffentlich zugänglich und liegt in drei Sprachversionen (Polnisch, Russisch und Englisch) vor.

7. Die Namen der Rezensenten von einzelnen Texten werden nicht bekannt gegeben. Auf der Webseite von „Studia Rossica Posnaniensia“ werden allerdings alle Rezensenten aufgelistet, die aktuell mit der Zeitschrift zusammenarbeiten.

8. Jede Rezension soll in schriftlicher Form vorliegen und eine eindeutige Empehlung oder Nicht-Empfehlung des Textes zur Aufnahme in das vorzubereitende Heft enthalten. Sollte nur eine der Rezensionen positiv ausfallen, wird dem Redaktionsteam die Entscheidung darüber überlassen, ob der Text einer dritten, entscheidenden Begutachtung unterzogen oder aber abgelehnt wird.

9. Der Sekretär teilt den Autoren das Ergebnis des Rezensionsverfahrens sowie den Terminplan weiterer redaktioneller Arbeiten mit. Für die potentielle Korrektur des Textes unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der/des Rezensenten haben die Autoren jeweils von 2 bis 4 Wochen Zeit, abhängig vom erwarteten Arbeitsaufwand. Sollte der Textautor einige der in der Rezension formulierten Kommentare nicht akzeptieren, ist er dazu verpflichtet, diesbezüglich eine schriftliche Erklärung abzugeben. Über die Annah­me der abgegebenen Erklärung entscheidet das Redaktionsteam, allen voran aber der wissenschaftliche Redakteur des betreffenden Heftes.

10. Der vom wissenschaftlichen Redakteur angenommene Text des Beitrags wird zuerst an den sprachlichen Redakteur und dann an die Chefredakteurin weitergeleitet, die die endgültige Überprüfung aller in das jeweilige Heft eingehenden Texte vornimmt und sie anschließend dem Verlag übergibt.

11. Der Verlag ist für die technische Fertigstellung der Zeitschriftenausgaben zuständig.